Garantiefall
Manchmal funktionieren unsere Produkte bedauerlicherweise nicht wie gewünscht.
1. Wenn Sie bei einem KORONA-Produkt einen Garantiefall beantragen möchten, müssen Sie sich bitte in diesem Shop als Kunde anmelden bzw. registrieren.
2. Suchen Sie Ihr Produkt im Shop oder geben Sie die 5-stellige Artikelnummer* Ihres Produktes im oben angezeigten Suchfeld ein.
(* Die 5-stellige Artikelnummer finden Sie in der Regel auf der Unterseite Ihres KORONA-Produktes.)
3. Ihr Produkt oder die dazugehörigen Ersatzteile werden angezeigt.
4. Legen Sie den betroffenen Artikel in den Warenkorb und klicken Sie auf „Zur Kasse“.
5. Wählen Sie nun die Versandart „Garantiefall“, klicken Sie auf „Weiter“ und bestellen Sie ihr Produkt.
Wichtig: Dieser „Kauf“ wird Ihnen nicht berechnet!
6. Das System registriert sie jetzt als „Garantieanfrage“ und Sie erhalten umgehend eine E-Mail.
Beschreiben Sie bitte in einer einfachen Antwort-Mail Ihr Anliegen:
- Verfassen Sie eine Kurzbeschreibung des Problems.
- Hängen sie ein Foto vom Kaufbeleg an.
- Machen Sie ein Foto vom beschädigten Artikel.
7. Unsere Serviceabteilung prüft Ihre Anfrage und stellt ggf. Rückfragen.
8. Wenn der Garantiefall berechtigt ist, erhalten Sie ihr Ersatzprodukt / Ersatzteil kostenfrei auf Ihre Anmeldungsadresse.
Telefonisch sind wir Mittwoch von 09:00 - 16:00 Uhr für Sie zu erreichen.
Für allgemeine Fragen an unseren Kundenservice nutzten Sie bitte unser Kontaktformular.
Vielen Dank für ihre Anfrage!
Mit freundlichem Gruß
Korona-electric GmbH
Garantiebedingungen:
Sie erhalten 2 Jahre Garantie ab Kaufdatum auf Material und Fabrikationsfehler der Produkte.
Hinweis: Eine Ausnahme bildet sich auf alle Waagen, (Küchen- sowie Personenwaagen) für die wir eine erweiterte Garantie von 5 Jahren gewähren.
Die Garantie gilt nicht:
• im Falle von Schäden, die auf unsachgemäßer Bedienung beruhen.
• für Verschleißteile (z.B. Batterien).
• für Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren.
• bei Eigenverschulden des Kunden.
• bei Glasbruch
Für Geltendmachung eines Garantiefalles innerhalb der Garantiezeit ist durch den Kunden der Nachweis des Kaufes zu führen.